Steuern
Jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Südafrika hat, d. h. mindestens 183 Tage im Jahr dort lebt, muss ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen nach südafrikanischem Steuerrecht versteuern. Das südafrikanische Steuerjahr beginnt am 1. März und endet am 28./29. Februar des folgenden Jahres. Die Steuern werden sowohl von der Republik selbst als auch von den Provinzen und Gemeinden erhoben. Bei den nachfolgenden Steuersätzen handelt es sich um Angaben für das Steuerjahr 2008, die Einkommensgrenzen werden jährlich neu festgesetzt.
4.6.1 Income Tax
Einkommensteuer müssen Personen entrichten, die jährlich mehr als 43.000 Rand verdienen. Zum Einkommen zählen z. B. auch Zinsen, Mieteinkünfte und Pensionen. Bei Personen, die 65 Jahre oder älter sind, beträgt der Freibetrag 69.000 Rand. Der Steuersatz liegt zwischen 18 und 40 %:
• Einkommen von 0 bis 112.500 Rand: 18 % pro Rand
• Einkommen von 112.501 Rand bis 180.000 Rand: 20.250 Rand + 25 % des
Betrags, der 112.500 Rand übersteigt
• Einkommen von 180.001 Rand bis 250.000 Rand: 37.125 Rand + 30 % des
Betrags, der 180.000 Rand übersteigt
• Einkommen von 250.001 Rand bis 350.000 Rand: 58.125 Rand + 35 % des
Betrags, der 250.000 Rand übersteigt.
• Einkommen von 350.001 Rand bis 450.000 Rand: 93.125 Rand + 38 % des
Betrags, der 350.000 Rand übersteigt.
• Einkommen von mehr als 450.000 Rand: 131.125 Rand + 40 % des Betrags, der 450.000 Rand übersteigt
Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer direkt monatlich vom Lohn abgezogen. [...]
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Christina Klein
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