South African Revenue Service (SARS)
In der Rubrik „Contact us, List of Revenue Offices“ erhalten Sie eine ausführliche Übersicht über alle Büros im Land.
Seit 1975 besteht zwischen Südafrika und Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzungen (Doppelbesteuerungsabkommen). Es umfasst die folgenden Steuern:
• in Südafrika: die Einkommensteuer, die Steuer vom nichtausgeschütteten Gewinn, die Abzugsteuer der gebietsfremden Dividenden- und Zinsempfänger, die Einkommensteuer der Provinzen sowie alle übrigen Steuern, die in Südafrika von Personen oder vom Einkommen von Personen erhoben werden
• in Deutschland: die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer
Den genauen Text des Abkommens können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de, Rubrik „Wirtschaft und Verwaltung, Steuern, Veröffentlichungen zu Steuerarten, Internationales Steuerrecht“ herunterladen. [...]
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Christina Klein
Südafrika: Leben und arbeiten in Südafrika
76 Seiten, DIN A5, Paperback
