Rund um das Arbeitsrecht
Das südafrikanische Arbeitsrecht ist im Labour Relations Act von 1996 und dort in zahlreichen Ergänzungen zum Act selbst geregelt. Der Basic Conditions of Employment Act regelt die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeit und Kündigungsfristen, während der Employment Equity Act von 1999 zum Ziel hat, Diskriminierungen wegen Rasse, Religionszugehörigkeit und Geschlecht zu verhindern.
Die nachfolgenden Ausführungen geben die gesetzlichen Regelungen wieder. Individualvereinbarungen sind natürlich möglich.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden, Überstunden müssen schriftlich vereinbart werden und dürfen nicht mehr als zehn Stunden in der Woche betragen. Sie werden in der Regel mit einem Zuschlag von 50 % vergütet. Der gesetzliche, bezahlte Urlaub beläuft sich auf 21 Tage im Jahr. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt nur dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 36 Monaten nicht mehr als 30 Tage krank ist. Während der ersten sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit wird für jeweils 26 Arbeitstage ein Krankheitstag bezahlt.
Auch in Südafrika gibt es einen Kündigungsschutz. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, wobei diese stark abhängig von der Beschäftigungsdauer ist und durch die Zahlung eines Ausgleichs ersetzt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ungesetzlich ist eine Kündigung u. a. während des Mutterschutzes (maternity leave), Krankheit (sick leave) oder im Urlaub (annual leave). [...]
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Christina Klein
Südafrika: Leben und arbeiten in Südafrika
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