Rentenversicherung
Eine staatliche Rentenversicherung gibt es in Südafrika ebenfalls nicht. Aus diesem Grund spielt die betriebliche und die private Altersvorsorge eine große Rolle. Viele Firmen bieten Pensionsfonds an. Von den monatlichen Beiträgen wird normalerweise die Hälfte vom Arbeitgeber getragen, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitnehmer. Man unterscheidet zwischen dem defined contribution pension fund sowie dem defined contribution provident fund, wobei die Unterschiede zunächst nicht gravierend sind. Steuerrechtlich wird jedoch differenziert: Die einbezahlten Beiträge der Arbeitnehmer beim provident fund sind nicht steuerabzugsfähig, die der Arbeitgeber hingegen schon. Zum Ausgleich zahlen Arbeitgeber deshalb oftmals den größeren Anteil. Die Beiträge zum pension fund sind bis zu einer bestimmten Grenze voll steuerabzugsfähig. Ein weiterer Unterschied kommt bei Erreichen des Pensionsalters bei der Auszahlung der Beträge zum Tragen. Die Summe aus dem provident fund wird als Einmalzahlung in voller Höhe ausbezahlt. Die weitere Anlage des Geldes muss dann selbstständig übernommen werden. Beim pension fund wird höchstens ein Drittel der Summe bei Erreichen des Rentenalters sofort ausbezahlt – die verbleibenden zwei Drittel werden in Form einer monatlichen Rente geleistet. [...]
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Christina Klein
Südafrika: Leben und arbeiten in Südafrika
76 Seiten, DIN A5, Paperback
